Die Monarchie
Das Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein ist seit 1719 eine Erbmonarchie. Das Land wurde vorerst absolutistisch regiert. Der Fürst von Liechtenstein residierte in Wien und liess das Land von einem Landvogt verwalten. Nach und nach erkämpften sich die Untertanen mehr Rechte. Dies führte 1862 und 1921 zu Verfassungsänderungen.
Politisches System
Seit 1921 wird Liechtenstein als konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarischer und demokratischer Grundlage definiert und verfügt über ein duales Staatssystem. Gemeinsam mit dem Volk übt der Fürst als Staatsoberhaupt Liechtensteins die Staatsgewalt nach den Bestimmungen der liechtensteinischen Verfassung und den übrigen Gesetzen aus. Er ernennt u. a. auf Vorschlag des Landtages die Regierung und die Richter und verfügt über ein Initiativ- und Sanktionsrecht. Das Volk kann gegen den Fürsten einen begründeten Misstrauensantrag einbringen oder eine Initiative zur Abschaffung der Monarchie einbringen.
Ein vom Fürsten ausgearbeiteter Verfassungsvorschlag wurde 2003 vom Volk in einer Volksabstimmung angenommen.
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